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Honarar

Gesetzlich Versicherte werden unter Vorlage ihrer elektronischen Gesundheitskarte auf Kosten ihrer Krankenkasse behandelt.

Sie erhalten alle Leistungen gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgebot: „Die Versorgung der Versicherten muss ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden.“ Dies muss vom Versicherten, von jedem Leistungserbringer (Arzt) und von den Krankenkassen beachtet werden.

Für Privatversicherte und Selbstzahler bemisst sich das ärztliche Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Inhalt des Behandlungsvertrages zwischen Privatpatient bzw. Selbstzahler und Arzt bildet.

Die homöopathische Behandlung biete ich für Privatversicherte an; selbstverständlich dürfen sich auch alle gesetzlich versicherten Patienten in meine homöopathische Behandlung begeben. Es besteht für gesetzlich Versicherte bei mir jedoch nicht die Möglichkeit einer direkten Abrechnung der homöopathischen Behandlung über die gesetzlichen Krankenkassen bzw. die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.

Gesetzlich versicherte Patienten, welche bei mir eine homöopathische Behandlung wünschen, werden somit im Rahmen einer Privatliquidation auf eigene Kosten behandelt. Wenn Sie dies wünschen, müssen sie dies vor Beginn der Behandlung mitteilen. Hierfür müssen Sie einen Behandlungsvertrag mit Honorarvereinbarung schriftlich vor Behandlungsbeginn abschließen. Bei der Erstellung der Privatliquidation ist der Arzt an die GOÄ gebunden.

Gesetzlich versicherte Patienten werden darauf hingewiesen, dass die homöopathische Behandlung bei bestehender Genehmigung auch über diverse gesetzliche Krankenkassen bzw. die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und damit für Sie ohne zusätzliche Zahlungen abgerechnet werden kann. Eine solche Genehmigung habe ich nicht beantragt.

Selbstverständlich können für gesetzlich Krankenversicherte alle anderen über die homöopathische Behandlung hinausgehenden Leistungen bei mir über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.

"Des Arztes höchster und einziger Beruf ist,
kranke Menschen gesund zu machen,
was man Heilen nennt."

Samuel Hahnemann,
Organon der Heilkunst § 1

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72379 Hechingen
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E-Mail: info@dr-martin-buendner.de

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